Beratungsschwerpunkte

Seit dem Jahr 2004 arbeite ich als Rechtsanwalt und berate überwiegend auf den folgenden Rechtsgebieten:

Arbeitsrecht

Auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts berate ich Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber bei der Durchsetzung ihrer jeweiligen Rechtspositionen. Dies umfasst insbesondere die Erstellung von Arbeitsverträgen wie auch die außergerichtliche Korrespondenz und gerichtlichen Vertretung vor den zuständigen Arbeitsgerichten.

Energierecht

Auf dem Gebiet des Energierechts war ich 8 Jahre lang überwiegend für einen überregionalen Energiegrundversorger außergerichtlich wie auch gerichtlich tätig.

Zukünftig werde ich sowohl Energieversorgern als auch Versorgungskunden bei der Durchsetzung der jeweiligen Rechtsansprüche beratend zur Seite stehen. Dies umfasst vor allem die Durchsetzung bzw. Abwehr des Anspruchs auf Versorgungsunterbrechung, auf Zahlung, auf Schadensersatz aus Leitungsbeschädigungen und Überspannungsschäden.

Mietrecht

Im Wohnraum- und Gewerbemietrecht berate ich seit 2004 Vermieter und Mieter bei der erfolgreichen außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung sämtlicher Rechtspositionen aus dem Mietrecht wie z.B. Prüfung von Mietverträgen, Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen, Durchsetzung von Zahlungs- und Räumungsansprüchen, Abmahnungen etc..

Verkehrsrecht

Auf dem Gebiet des Verkehrsrechts bin ich Ihnen bei der Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall behilflich. Dies betrifft alle Verkehrsteilnehmer wie Pkw-Fahrer, Motorradfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger.

Bei Ansprüchen aus einem Fahrzeugkauf oder -verkauf bin ich Ihnen natürlich auch behilflich.

Auch bei der Verteidigung gegen Bußgeldbescheide aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen etc. helfe ich Ihnen gerne.

Allgemeines Zivilrecht

Zum allgemeinen Zivilrecht gehören beispielsweise  Kaufverträge, Dienstverträge, Werkverträge, Darlehensverträge etc. und die daraus rechtlich durchzusetzenden Ansprüche.

Steuer- und Steuerstrafrecht

Neben der reinen Steuerberatung mit der dazugehörigen Erstellung Ihrer Jahressteuererklärungen und Jahresabschlüsse berate ich Sie auch in den Fällen, in denen Sie Steuern nacherklären müssen oder die Finanzbehörden Ihnen Steuerstraftaten vorwerfen.